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AGB

Allgemeine Reisebedingungen

China Hansa Travel

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Die Reisebedingungen ergänzen die Paragraphen §§651a ff. BGB und regeln die Rechtsbeziehungen zwischen China Hansa Travel und dem Reisekunden. Sie sind auf der Grundlage der Empfehlung des DRV (Deutscher ReiseVerband e.V.) gemäß §38 GWB erstellt worden und werden vom Reisekunden bei der Buchung anerkannt. Abweichungen in der jeweiligen Reiseausschreibung und die besonderen Hinweise zu einzelnen Reisen haben Vorrang. Bitte lesen Sie diese und den folgenden Text sorgfältig durch.


1. Abschluss des Reisevertrages


1.1 Mit der Anmeldung bietet der Kunde China Hansa Travel den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung muss schriftlich über Postweg, Fax oder Online-Dienste vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Mündliche Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung, da sie sonst keine Rechtsverbindlichkeit besitzen. Der Vertrag kommt mit der Annahme der Reiseanmeldung durch China Hansa Travel zustande. Bei oder unverzüglich nach Vertragsabschluss wird China Hansa Travel dem Kunden die Reisebestätigung oder Rechnung aushändigen, die die wesentlichen Reiseleistungen enthält.


1.2 Weicht der Inhalt dieser Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot vor, an das China Hansa Travel für die Dauer von 10 Tagen gebunden sind. Der Reisevertrag kommt auf Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Reisende innerhalb der Bindungsfrist die Annahme erklärt oder die Reise widerspruchslos antritt. China Hansa Travel wird in solchen Fällen unmissverständlich darauf hinweisen, dass eine Abweichung von der Anmeldung vorliegt.


1.3 China Hansa Travel schließt nur Verträge zu seinen allgemeinen Reise- und Zahlungsbedingungen. Anderslautende AGB werden nicht akzeptiert, Stillschweigen bedeutet nicht Einverständnis. Vermittelt China Hansa Travel nur einzelne Reiseleistungen, z.B. nur Flug, Linien- sowie Anschlussflüge, Hotelaufenthalte, Mietwagen oder Reiseprogramme anderer, namentlich aufgeführter Reiseveranstalter, so richtet sich das Zustandekommen des Vertrages nach den jeweiligen Bedingungen des fremden Vertragspartners des Reisenden. Die Vertragsbedingungen dieser Leistungsträger stehen auf Anforderung zur Verfügung.


2. Bezahlung


2.1 Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise dürfen nur gegen Aushändigung eines Sicherungsscheins i.S.v. §651 k Abs. 3 BGB gefordert oder angenommen werden.


2.2 Mit der Reisebestätigung erfolgt die Aushändigung des Sicherungsscheins.


Nach Vertragsabschluss und Übergabe des Sicherungsscheins ist eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises für das Landprogramm fällig.


2.3 Der Restreisepreis ist spätestens 30 Tage vor Reisebeginn – ohne weitere Zahlungsaufforderung – zur Zahlung fällig. Rücktritts- und Umbuchungsgebühren sind sofort zur Zahlung fällig.


Eine Reiseanmeldung ab 30 Tage vor Reiseantritt wird nur unter der Bedingung akzeptiert, dass der gesamte Reisepreis sofort mit Erhalt der Reisebestätigung fällig ist und bei der Anmeldung durch Überweisung oder Kreditkartenzahlung sichergestellt wird.


2.4 Die Aushändigung der restlichen Reiseunterlagen erfolgt Zug um Zug nach Eingang der Zahlung. In der Regel ist dies aber nicht früher als 4 Wochen vor Reisebeginn. Sollten die Reisedokumente dem Anmelder bzw. Reisenden wider Erwarten nicht bis spätestens sieben Tage vor Reiseantritt zugegangen sein, hat sich dieser unverzüglich mit China Hansa Travel in Verbindung zu setzen.


3. Leistungen & Leistungsänderungen


3.1 Die vertraglich vereinbarten Leistungen ergeben sich aus den Leistungsbeschreibungen des China Hansa Travel Angebots und aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Die im Angebot enthaltenden Angaben sind für China Hansa Travel bindend.


3.2 Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.


China Hansa Travel behält sich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorsehbaren Gründen vor Vertragsabschluss eine Änderung der Angaben im Angebot zu erklären. Von den Leistungsänderungen wird China Hansa Travel den Reisenden unverzüglich unterrichten.


4. Rücktritt durch den Kunden (Stornokosten), Stellung von Ersatzpersonen


4.1 Der Kunde hat die Möglichkeit gemäß § 651 h BGB jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurückzutreten. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt aus Beweisgründen schriftlich zu erklären. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei China Hansa Travel


4.2 Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück, verliert China Hansa Travel gemäß §651h BGB den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. China Hansa Travel kann jedoch eine angemessene Entschädigung verlangen. Vorbehaltlich einer konkreten Berechnung einer Entschädigung kann China Hansa Travel diesen Entschädigungsanspruch unter Berücksichtigung der nachfolgenden Gliederung gemäß §651 h (2) BGB pauschalisieren.


Die Rücktrittskosten betragen pro Reisekunde:
bis 31 Tage vor Reisebeginn 25%,
bis 15 Tage vor Reisebeginn 35%,
bis  7 Tage vor Reisebeginn 50%,
ab dem 6. Tag vor Reisebeginn 90% und
bei Nichtantritt der Reise oder Reiseabbruch 95% des Reisepreises.


Als Stichtag für die Berechnung gilt der Zugang der Rücktrittserklärung.


Dem Reisekunden bleibt es unbenommen, China Hansa Travel nachzuweisen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, als die geforderte Pauschale. Bei Buchungen von Flügen ohne Pauschalarrangement gelten die Stornogebühren, die auf der Rechnung ausgewiesen sind. Schon ausgestellte Visa sind nicht erstattbar.


4.3 Gemäß § 651 e BGB kann der Reisende innerhalb einer angemessenen Frist vor Reisebeginn auf einem dauerhaften Datenträger erklären, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt. Die Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie dem Reiseveranstalter nicht später als sieben Tage vor Reisebeginn zugeht. Der Reiseveranstalter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser die vertraglichen Reiseerfordernisse nicht erfüllt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.


Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, haften er und der Reisende dem Reiseveranstalter als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. Der Reiseveranstalter darf eine Erstattung von Mehrkosten nur fordern, wenn und soweit diese angemessen und ihm tatsächlich entstanden sind. Der Reiseveranstalter hat dem Reisenden einen Nachweis darüber zu erteilen, in welcher Höhe durch den Eintritt des Dritten Mehrkosten entstanden sind.


4.4 Abweichend von Absatz 1 Satz 3 kann der China Hansa Travel keine Entschädigung verlangen, wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. 2Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich im Sinne dieses Untertitels, wenn sie nicht der Kontrolle der Partei unterliegen, die sich hierauf beruft, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.


4.5 China Hansa Travel empfiehlt den Abschluss einer Reise-Rücktrittsversicherung (bspw. bei der Hansemerkur Reiserversicherung). Nähere Informationen über Versicherungsleistungen gibt China Hansa Travel den Kunden auf Anfrage und bei Buchung.

 
5. Rücktritt und Kündigung durch China Hansa Travel vor Reisebeginn


5.1 China Hansa Travel kann wegen Nichterreichens der Mindesteilnehmerzahl vom Vertrag zurücktreten, wenn China Hansa Travel die Mindestteilnehmerzahl in der jeweiligen Reiseausschreibung im Prospekt ausdrücklich genannt und beziffert sowie den Zeitpunkt angegeben hat, bis zu welchem die Rücktrittserklärung dem Reisenden vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn spätestens zugegangen sein muss und China Hansa Travel in der Reisebestätigung die Mindestteilnehmerzahl und späteste Rücktrittsfrist nochmals deutlich angibt und dort auf die entsprechenden Angaben in der Reiseausschreibung verweist. Ein Rücktritt ist bis spätestens 20 Tage vor dem vereinbarten Reisebeginn gegenüber dem Kunden zu erklären. Auf den Reisepreis geleistete Zahlungen werden dem Kunden umgehend erstattet.


5.2. Ist China Hansa Travel aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrags gehindert; hat der Reiseveranstalter den Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis von dem Rücktrittsgrund zu erklären und verliert den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. China Hansa Travel ist verpflichtet, die Rückerstattung des Reisepreises unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt zu leisten.

 
6. Unvermeidbare außergewöhnliche Umstände


Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss unvermeidbarer außergewöhnlicher Umstände erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, ist China Hansa Travel verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasste, und drei Übernachtungen in gleichwertiger Unterkunft wie gebucht zur Verfügung stellen oder die Kosten erstatten.

 
7. Obliegenheiten des Kunden, Abhilfe, Fristsetzung vor Kündigung des Kunden


7.1 Werden Reiseleistungen nicht vertragsmäßig erbracht, so kann der Reisekunde Abhilfe verlangen. Der Kunde hat auftretende Mängel unverzüglich der örtlichen Reiseleitung oder unter der auf der Buchungsbestätigung vermerkten Notrufnummer anzuzeigen und dort innerhalb angemessener Frist um Abhilfe zu ersuchen. Der Reiserveranstalter kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. China Hansa Travel kann in der Weise Abhilfe schaffen, dass sie eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbringt.


7.2 Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise kann der Reisekunde eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen. Die Minderung tritt nicht ein, wenn es der Reisekunde schuldhaft unterlässt, den Reisemangel anzuzeigen.


7.3 Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet China Hansa Travel innerhalb einer vom Kunden gesetzten angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Reisende selbst Abhilfe schaffen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen oder im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen, wobei aus Beweisgründen die schriftliche Erklärung empfohlen wird.


Die Bestimmung einer Frist bedarf es nur dann nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von dem Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe durch ein besonderes Interesse des Reisenden geboten wird.

 
8. Haftung & Haftungsbeschränkung


8.1 Die vertragliche Haftung von China Hansa Travel für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist pro Kunde und Reise auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde.


Das Gleiche gilt, soweit China Hansa Travel für einem dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.


8.2 Die deliktische Haftung von China Hansa Travel für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf 4.100,- Euro beschränkt. Übersteigt der dreifache Reisepreis diese Summe, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Kunde und Reise.


Mögliche darüber hinausgehende Ansprüche aufgrund internationaler Vorschriften bleiben von der Beschränkung unberührt.


8.3 Von der örtlichen Reiseleitung in eigener Organisation oder von anderen Personen in eigener Organisation im Reiseland angebotenen und vor Ort gebuchte Ausflüge, Beförderungsleistungen, sportliche Aktivitäten und Mietwagen gehören nicht zum Reisevertragsinhalt zwischen dem Reisekunden und China Hansa Travel; für solche Leistungen übernimmt der Reiseveranstalter keine Haftung. Dieses gilt auch für Ausflüge, die China Hansa Travel in den Reiseausschreibungen und –angeboten lediglich als sehenswert vorschlägt.


8.4 Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung internationale Übereinkommen oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist, so kann sich auch China Hansa Travel gegenüber dem Reisenden hierauf berufen.


8.5 China Hansa Travel haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Führungen, Theaterbesuche, Sportveranstaltungen, Ausstellungen, Sonderveranstaltungen, fakultative Angebote örtlicher Veranstalter), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass Sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen von China Hansa Travel sind.


China Hansa Travel haftet jedoch für Leistungen, welche die Beförderung des Kunden vom ausgeschriebenen Ausgangsort der gebuchten Reise zum ausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeförderungen während der Reise und die Unterbringung während der Reise beinhalten sowie dann, wenn und soweit für einen Schaden des Kunden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten von China Hansa Travel ursächlich geworden ist. Dem Kunden wird in diesem Zusammenhang im eigenen Interesse der Abschluss einer Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung empfohlen.

 
9. Mitwirkungspflichten


9.1 Der Kunde ist verpflichtet bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen über die Schadensminderungspflicht mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.


9.2 Der Reisekunde ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung oder gegenüber China Hansa Travel zur Kenntnis zu geben. Unterlässt es der Reisekunde schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Anzeige erkennbar aussichtslos ist oder aus anderen Gründen unzumutbar ist. Schäden oder Verspätungen des aufgegebenen Gepäcks während einer Flugbeförderung sollten der zuständigen Fluggesellschaft unverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadensanzeige zur Kenntnis gebracht werden.

 
10. Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens


Nach der EU-Verordnung Nr. 2111/05 ist China Hansa Travel dazu verpflichtet, den Kunden über die Identität der jeweils ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren. Steht/stehen bei der Buchung die ausführende/n Fluggesellschaft/en noch nicht fest, so ist China Hansa Travel verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft/en zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird/werden und muss unverzüglich sicherstellen, dass der Kunde sofort Kenntnis der Identität erhält, sobald diese feststeht/feststehen. Auch über einen eventuellen Wechsel der ausführenden Fluggesellschaft muss China Hansa Travel den Kunden unverzüglich informieren. Die Black List (Schwarze Liste) der EU, in welcher die EU diejenigen Luftfahrtunternehmen auflistet, deren Betrieb untersagt ist, ist auf der Internetseite: http://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban/index_de.htm einsehbar.

 
11. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften


11.1 China Hansa Travel steht dafür ein, alle Reisenden über Pass- und Visaerfordernisse und gesundheitspolizeiliche Formalitäten (z.B. polizeilich vorgeschriebene Impfungen und Atteste), die für die Reise und den Aufenthalt erforderlich sind sowie über deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt zu informieren


11.2 China Hansa Travel haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung, den Zugang und die Richtigkeit notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde China Hansa Travel mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, China Hansa Travel hat gegen eigene Pflichten verstoßen und selbst die Verzögerung verschuldet.


11.3 Der Kunde muss selbst darauf achten, dass sein Reisepass für die Reise ausreichende Gültigkeit besitzt.


11.4 Auf besondere Gesundheitsvorschriften des Reiselandes weist China Hansa Travel in der Reiseausschreibung rechtzeitig hin. Der Reisende sollte sich über Infektions- und Impfschutzmaßnahmen für das vereinbarte Reiseziel informieren. Es wird auf die Möglichkeit der Informationsbeschaffung bei den Gesundheitsämtern, bei Ärzten (Reisemedizinern) und Tropeninstituten sowie dem Auswärtigen Amt hingewiesen.


11.5 Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation von China Hansa Travel bedingt sind. China Hansa Travel haftet dementsprechend auch nicht für Kosten, die daraus entstehen, dass der Kunde nicht auf eine nichtdeutsche Staatsangehörigkeit hingewiesen hat.

 
12. Ausschluss von Ansprüchen, Anzeigefristen, Verjährung


12.1 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Kunde innerhalb von zwei Jahren ach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise (Rückreisedatum) gegenüber China Hansa Travel geltend zu machen. Die Schriftform wird empfohlen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist oder wenn es sich um deliktische Ansprüche handelt. Gepäckschäden, Zustellungsverzögerungen bei Gepäck oder Gepäckverlust im Zusammenhang mit Flügen sind darüber hinaus nach internationalem Abkommen binnen 7 Tage bei Gepäckverlust und binnen 21 Tagen bei Gepäckverspätung nach Aushändigung des Gepäcks anzuzeigen, wobei empfohlen wird, unverzüglich vor Ort und Stelle die Schadensanzeige bei der zuständigen Fluggesellschaft zu erheben.


Gleichermaßen ist der Verlust, die Beschädigung oder Fehlleitung von Reisegepäck der örtlichen Reiseleitung oder China Hansa Travel gegenüber innerhalb der oben genannten Monatsfrist anzuzeigen, wenn reisevertragliche Gewährleistungsansprüche geltend gemacht werden sollen


12.2 Reisevertragliche Ansprüche des Kunden nach §§651c bis 651f BGB verjähren bei Sach- und Vermögensschäden in einem Jahr, soweit ein Schaden des Kunden weder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Reiseveranstalters, seines gesetzlichen Vertreters oder eines seiner Erfüllungsgehilfen beruht. Die Verjährung beginnt an dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Ansprüche aus unerlaubter Handlung sowie alle Ansprüche auf Ersatz von Körperschäden unterliegen der gesetzlichen Verjährungsfrist.


12.3 Die Abtretung von Ansprüchen gegen China Hansa Travel ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für die Abtretungen unter Familienangehörigen.

 
13. Rechtswahl, Gerichtsstand, Datenschutz, Schlussbestimmung


13.1 Auf den Reisevertrag und auf das Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden und China Hansa Travel findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.


Soweit bei Klagen des Reisekunden gegen China Hansa Travel im Ausland für den Haftungsgrund nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, hinsichtlich der Art, des Umfangs und der Höhe von Ansprüchen des Reisekunden ausschließlich deutsches Recht Anwendung.


13.2 Der Gerichtsstand von China Hansa Travel ist der Firmensitz in Hamburg. Für Klagen von China Hansa Travel gegen den Reisekunden ist der Wohnsitz des Reisekunden maßgebend, es sei denn, der Kunde ist Kaufmann oder juristische Person des privaten oder des öffentlichen Rechtes oder eine Person, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland hat, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesem Fall wird als Gerichtsstand der Sitz von China Hansa Travel vereinbart.


13.3 Die Bestimmungen zu Nummer 14.1 und 14.2 finden keine Anwendung, wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Reisevertrag zwischen dem Reisekunden und China Hansa Travel anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Reisekunden ergibt oder wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedsstaat der EU, dem der Reisekunde angehört, für den Reisekunden günstiger sind als die Regelungen in diesen Geschäfts- und Reisebedingungen oder die anwendbaren deutschen Vorschriften.


13.4 Die personenbezogenen Daten, die der Kunde China Hansa Travel zur Verfügung stellt, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit es für die Begründung, Durchführung oder Beendigung des Vertrages und zur Kundenbetreuung erforderlich ist. China Hansa Travel hält bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes ein.


13.5 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrags zur Folge.

 
Veranstalter:
China Hansa Travel e. K.
Inhaber: Jianli Chen
Richardstr. 66
22089 Hamburg
Stand: 07.10.2022



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